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Ziel der Hypnosebehandlung bzw. -sitzung, ist es, den Menschen zu helfen, die im inneren liegenden Ressourcen und die vorhandenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Auf diese Art und Weise erlangen die Betroffenen Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hypnose kann und soll keine medizinischen Verfahren ersetzen, sondern zusammen mit diesen funktionieren, indem es dem Menschen hilft, einschränkende und blockierende Verhaltensweisen, Haltungen oder Gefühle abzulegen oder zu korrigieren. Bei Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Krankheit oder Suchtproblematik verweisen wir auf fachliche medizinische Behandlung und arbeiten mit dem behandelnden Mediziner zusammen.
WICHTIG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das die Hypnosen im Hypnosecenter Graz als supportiv angesehen werden, eine medizinische Abklärung der Beschwerden ist ratsam und auch notwendig, die Betreuung des Patienten beim Arzt bleibt die Grundlage der Spielsuchtbehandlung, des Coachings und der Hypnosesitzung zur Geldspiel Bekämpfung. Unsere Tätigkeit ersetzt nicht die Dienste eines Arztes oder Psychotherapeuten, sondern grenzt sich grundlegend davon ab. Es werden keine Behandlungen im psychotherapeutischen Kontext angeboten. Es werden auch keine medizinischen Behandlungen durchgeführt. Es werden auch keine Diagnosen gestellt. Aus rechtlichen Gründen müssen wir darauf hinweisen, dass sich unsere Tätigkeit als Coach, und Hypnotiseure grundsätzlich von der Tätigkeit eines Arztes und Therapeuten abgrenzt – es werden daher keine medizinischen Diagnosen gestellt, es werden auch keine Heilungsversprechen abgegeben, und es werden auch keine Medikamente verabreicht, und auch keine Therapien durchgeführt. Dies tut für uns Ihr Vertrauensarzt, auf eigene Rechnung, mit dem wir auch gerne zusammen arbeiten. Eine gegebenenfalls erforderliche medizinische oder psychiatrische Intervention sollte durch die Hypnose nicht ersetzt werden sondern nur, im besten Fall ergänzt. Ebenso können keine kurzfristigen Akutinterventionen durchgeführt werden. Unsere Coaches, und Hypnotiseure behalten sich vor, im Einzelfall über eine Annahme oder Ablehnung der Behandlung zu entscheiden. Lesen Sie bitte noch die AGB -mit Augenmerk auf den §4, §5 und §6 wie auch §9 EAGB .